Start
Sachverstand
Gutachten
Seminare
Service
Seminartermine
Veröffentlichungen
Profil
Impressum
Die Regelungen für die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, zusammengefasst in der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)" sind sehr komplex. Aus diesem Grund ergeben sich immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Als Beispiele sind hier zu nennen:

Welche Leistungen hat der Architekt oder Ingenieur erbracht?
Sind die anrechenbaren Kosten richtig erfasst?
In welche Honorarzone ist das Gebäude einzustufen?
Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten bei vorhandener Bausubstanz?
Welchen Einfluss haben Bauzeitverzögerungen auf das Honorar?
Liegt ein Objekt oder liegen mehrere Objekte vor?

Eine Klärung dieser Fragen hilft dabei, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden oder zu verkürzen.
LORENZ
Sachverständige für Honorare
für Architekten- und Ingenieurleistungen

Tersteegenstrasse 15
D - 40474 Düsseldorf

Telefon +49 (0) 211 69549160
Telefax +49 (0) 211 69549161
Mobil +49 (0) 1578 6509826

info@lorenz-plan-concept.de
www.lorenz-plan-concept.de