|
Start
Sachverstand Gutachten Seminare Service Seminartermine Veröffentlichungen Profil Impressum |
|
Die Regelungen für die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren,
zusammengefasst in der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)" sind sehr komplex.
Aus diesem Grund ergeben sich immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern.
Als Beispiele sind hier zu nennen: Welche Leistungen hat der Architekt oder Ingenieur erbracht? Sind die anrechenbaren Kosten richtig erfasst? In welche Honorarzone ist das Gebäude einzustufen? Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten bei vorhandener Bausubstanz? Welchen Einfluss haben Bauzeitverzögerungen auf das Honorar? Liegt ein Objekt oder liegen mehrere Objekte vor? Eine Klärung dieser Fragen hilft dabei, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden oder zu verkürzen. |
|
LORENZ
Sachverständige für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Tersteegenstrasse 15 D - 40474 Düsseldorf Telefon +49 (0) 211 69549160 Telefax +49 (0) 211 69549161 Mobil +49 (0) 1578 6509826 info@lorenz-plan-concept.de www.lorenz-plan-concept.de |